Wenn Du Dein Kind z. B. in einem Kindergarten oder von einer Tagesmutter betreuen lässt, dann kannst Du die Betreuungskosten von der Steuer absetzen. Wie genau das geht, erfährst Du hier.


Vorab: Dieser Beitrag ist ausdrücklich keine Steuerberatung! Alle Informationen hier wurden sorgfältig aus öffentlichen Quellen recherchiert und zusammengetragen. Es gibt jedoch keine Garantie für Vollständig- und Richtigkeit. Bitte wende Dich bei Detailfragen daher an eine Steuerberaterin oder einen Verein wie die Lohnsteuerhilfe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten der Kinderbetreuung kannst Du als sog. Sonderausgaben in Deiner Einkommensteuererklärung geltend machen.
  • Zwei Dritteln der Betreuungskosten, aber nur bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Kind im Jahr kannst Du hier geltend machen.
  • Dafür darf Dein Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    Eine Ausnahme hiervon gibt es, wenn sich Dein Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen kann. 
  • Abgezogen werden dürfen aber nicht die Kosten für Verpflegung (Mittagessen in der Kita z. B.), Sportunterricht in einem Verein, Musikschulunterricht oder Nachhilfe.
    Hierbei handelt es sich nicht um Betreuungskosten im Sinne des Gesetzes.
  • Außerdem wichtig: Die Kosten werden nur Anerkannt, wenn Du eine Rechnung über die Betreuung vom Kindergarten etc. bekommst und diese Rechnung auch per Überweisung oder Abbuchung bezahlst.

So kannst Du die Betreuungskosten von der Steuer absetzen

Zunächst einmal prüfst Du, ob Du die Betreuungskosten absetzen darfst. Abgezogen werden dürfen alle Kosten, die bei der Betreuung Deiner Kinder anfallen. Nicht aber die Kosten für Verpflegung (Windeln und Mittagessen in der Kita z. B.) oder die Kosten für Freizeitaktivitäten wie den Sport im Sportverein oder die Musikschule.

Die Kosten für Kindergarten, Hort oder Babysitter darfst Du aber eben schon im Rahmen Deiner Steuererklärung abziehen.
Dafür benötigst Du eine Rechnung und musst elektronisch bezahlt haben, z. B. per Überweisung oder Lastschrifteinzug.

Diese Kosten kannst Du dann in der Anlage Kind Deiner Steuererklärung angeben, aber maximal 4.000€ pro Kind und Jahr.

Betreuungskosten von der Steuer absetzen
Ein bisschen rechnen und schreiben musst Du schon, dann aber kannst Du durch das Absetzen der Kinderbetreuungskosten viel Geld bei der Einkommensteuer sparen.

Wie mache ich eine Steuererklärung?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Du Deine Einkünfte und Ausgaben im Rahmen einer Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung darlegst.

Der einfachste, aber auch teuerste Weg ist die Wahl eines Steuerberaters.
Die Honorare hier sind genau festgelegt und bewegen sich bei durchschnittlichen Einkommen im dreistelligen Bereich. (Übrigens: Die Kosten der Steuerberatung kannst Du im Folgejahr ebenfalls von der Steuer absetzen.)

Die Arbeit mit einem Steuerberater bietet oftmals die Chance, bestimmte Kniffe anzuwenden, die bei einer eigenen Erklärung oftmals nicht möglich und bekannt sind. Die Steuerersparnis ist oftmals also größer.

Günstiger ist die Wahl eines Programms zur Einkommensteuererklärung. Die meisten Steuerprogramme leisten mittlerweile auch gute Arbeit.
Testsieger wie „WISO Steuer“ kosten ca. 30€ und ermöglichen die Erstellung und Abgabe einer Einkommensteuererklärung im gekauften Steuerjahr. Gute Programme von ALDI oder LIDL gibt es bereits für 5€.

Alternativ kannst Du auch das ELSTER Programm der Finanzverwaltung direkt nutzen. Hierfür solltest Du jedoch selbst viel Ahnung vom Thema haben.
Die Nutzung von ELSTER ist dafür kostenlos.

Darüber hinaus kannst Du auch bei der Lohnsteuerhilfe Informationen und Unterstützung bei der Steuererklärung erhalten.
Voraussetzung ist hier häufig die Mitgliedschaft im Verein, kostenlos ist die Beratung unterm Strich also nicht. Die Hilfe im Lohnsteuerverein ist häufig auch nur für einfache Fälle geeignet.

Pflicht zur Abgabe?

Vielleicht klingt Dir das alles zu kompliziert. Möglicherweise bist Du aber auch zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Denn wer sog. „Einkünfte unter Progressionsvorbehalt“ hat, ist zur Abgabe einer Einkommenssteuer verpflichtet. Und solche Einkünfte sind z. B. das Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld und andere.

Mehr Infos, wie Du Betreuungskosten von der Steuer absetzen kannst und welche Fallstricke es noch gibt, erfährst Du z. B. bei Finanztip.de.

Bild Kelly Sikkema

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